Seit dem 1. Januar 2004 werden naturheilkundliche Medikamente und Therapieverfahren nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen; d.h.: alle naturheilkundlichen Medikamente und Therapien müssen privat bezahlt werden.

Ausnahme:

  • einige naturheilkundl. Medikamente bei Kindern unter 12 Jahren
    werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Aber:
Jede naturheilkundliche Beratung, die das zeitliche Maß einer Kassenpraxis nicht überschreitet, biete ich jedem Patient als Kassenleistung an.

Privatpatienten
Meine ärztliche Leistung rechne ich nach GOÄ ab. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre private Krankenkasse Ihnen in Zukunft nicht immer in der gewohnten Großzügigkeit alle Therapie- und Medikamentenkosten erstatten wird.

Ein Antrag auf Kostenerstattung vor Therapiebeginn an Ihre Krankenkasse / Beihilfestelle einzureichen, scheint mir derzeit sinnvoll zu sein.