Seit dem 1. Januar 2004 werden naturheilkundliche
Medikamente und Therapieverfahren nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen;
d.h.: alle naturheilkundlichen Medikamente und Therapien müssen
privat bezahlt werden.
Ausnahme:
- einige naturheilkundl. Medikamente bei Kindern unter 12 Jahren
werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Aber:
Jede naturheilkundliche Beratung, die das zeitliche Maß einer Kassenpraxis
nicht überschreitet, biete ich jedem Patient als Kassenleistung
an.
Privatpatienten
Meine ärztliche Leistung rechne ich nach GOÄ ab. Sie müssen
damit rechnen, dass Ihre private Krankenkasse Ihnen in Zukunft nicht
immer in der gewohnten Großzügigkeit alle Therapie- und Medikamentenkosten
erstatten wird.
Ein Antrag auf Kostenerstattung vor Therapiebeginn an Ihre Krankenkasse / Beihilfestelle einzureichen, scheint mir derzeit sinnvoll zu sein.





